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Gruppenarbeit Schule

Bildungsgutschein

Mit dem Bildungspaket haben Leistungsberechtigte nach dem SGB II Anspruch auf staatliche Übernahme der Kosten für Bildung und Teilhabe. 

Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
 

Voraussetzungen

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Anspruch auf die staatliche Unterstützung zur Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) haben alle Eltern, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Dazu gehört der Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen.

Wer keine dieser Leistungen bezieht, den Bedarf des Kindes zur Teilhabe aber nicht decken kann, hat ebenfalls die Möglichkeit, den Bildungsgutschein zu erhalten. 

Seit 2019 ist die gefährdete Versetzung des Kindes keine Voraussetzung mehr für den Bildungsgutschein. 

Lehrer helfen Student

Schritt 1

Setzen Sie sich mit uns oder der Stelle, von der Sie die jeweilige Leistung beziehen, in Verbindung. Dort erhalten Sie ein Antragsformular (Formular 1) sowie ein Formular, das von der Schule auszufüllen ist (Formular 2).

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Schritt 2

Füllen Sie Formular 1 selbst aus und lassen Sie Formular 2 von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer Ihres Kindes ausfüllen.

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Schritt 3

Geben Sie beide Formulare bei der entsprechenden Stelle ab.

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Das war's schon! Die zuständige Stelle wird nun prüfen, ob Ihr Anspruch berechtigt ist, und die Anzahl der wöchentlichen Nach-hilfestunden und die Dauer der Kostenübernahme festlegen. Dabei richtet sie sich nach der Empfehlung der Schule.

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Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und der Beschaffung der benötigten Formulare!

Sprechen Sie uns einfach an.

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Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter diesem Link.

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